Lernstand 5

Zu Beginn des Schuljahres wird in Baden-Württemberg in den fünften Klassen Lernstand 5 verpflichtend durchgeführt.

1. Warum wird Lernstand 5 durchgeführt?

Der Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule ist für Schülerinnen und
Schüler ein großer Schritt in ihrer Schullaufbahn. Damit dieser Übergang gelingt, ist es wichtig, dass die Lehrkräfte der weiterführenden Schule die in der Grundschule erreichten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler rasch einschätzen und das Weiterlernen gezielt fördern können. Das Ziel von Lernstand 5 ist es, die Lehrkräfte in diesem Prozess zu unterstützen und damit zu einem gelingenden Übergang von Schülerinnen und Schülern an der weiterführenden Schule beizutragen.

2. Was ist Lernstand 5?

Lernstand 5 ist eine Lernstandserhebung, d. h. ein Verfahren, mit dem erreichte Kompetenzen
von Schülerinnen und Schülern eingeschätzt werden können. Als sogenanntes „förderdiagnostisches Verfahren“ besteht es aus zwei Verfahrensschritten, die aufeinander aufbauen: In einem ersten Schritt wird der Lernstand – in der Grundschule erworbene Kompetenzen – jeder Schülerin und jedes Schülers in den neuen fünften Klassen ermittelt. Aufbauend auf den Ergebnissen soll in einem zweiten Schritt eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Hierfür werden Fördermaterialien bereitgestellt, die Lehrkräfte gezielt für den weiteren Aufbau der Kompetenzen im Unterricht nutzen können. Lernstand 5 wird laut Vorgabe des Kultusministeriums nicht benotet und ist nicht Teil der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern.

3. Was wird bei Lernstand 5 getestet?

Lernstand 5 wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Grundlage für die Auswahl der getesteten Kompetenzen sind die bundesweit geltenden Bildungsstandards1 für das Ende der Klasse 4 in diesen beiden Fächern. Für Lernstand 5 wurden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus diesen Bildungsstandards einzelne Basiskompetenzen, d. h. grundlegende Kompetenzen, die für den weiteren Lernerfolg sehr bedeutend sind, ausgewählt. Im Fach Deutsch wird der Bereich „Lesen“, im Fach Mathematik der Bereich „Zahlen und Operationen“ überprüft. Die getesteten Basiskompetenzen bilden einen eng umrissenen Ausschnitt dessen ab, was Schülerinnen und Schüler in der Grundschule gelernt haben. Lernstand 5 testet also nicht den Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern. Die Ergebnisse können auf keinen Fall dazu verwendet werden, um die Eignung einer Schülerin oder eines Schülers für eine bestimmte Schulart zu bewerten.

4. Wann und wie wird Lernstand 5 durchgeführt?

Lernstand 5 wird seit dem Schuljahr 2015/2016 an allen öffentlichen weiterführenden Schulen
verpflichtend geschrieben. Die Durchführung erfolgt in der zweiten oder dritten Schulwoche. Lernstand 5 wird in Form von zwei schriftlichen Arbeiten – jeweils eine Arbeit für Deutsch und für Mathematik – im Klassenverband durchgeführt. Vor der Durchführung informieren die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise über die Zielsetzungen und den Ablauf von Lernstand 5.

5. Wie werden die Ergebnisse von Lernstand 5 ausgewertet und wozu werden sie verwendet?

Die von den Schülerinnen und Schülern gelösten Aufgaben werden von der jeweiligen Fachlehrkraft korrigiert. Im Anschluss an die Korrektur geben die Schulen die Testergebnisse in ein geschütztes OnlinePortal ein. Die Übermittlung der Schülerergebnisse an das Landesinstitut für Schulentwicklung erfolgt anonymisiert. Durch die Auswertung anonymer Datensätze ist der Datenschutz bei Lernstand 5 gewährleistet. Im Anschluss an die Auswertung können die Lehrkräfte über einen personalisierten Zugang auf die Ergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler im Online-Portal zugreifen. Mit Hilfe dieser Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen.

6. Soll sich mein Kind vorbereiten?

Lernstand 5 überprüft Basiskompetenzen, die Schülerinnen und Schüler über einen längeren
Zeitraum hinweg erworben haben, nicht kurzfristig geübte Inhalte. Eine gezielte Vorbereitung auf Lernstand 5 ist daher weder erforderlich, noch sinnvoll. Bestärken Sie Ihr Kind bitte vielmehr darin, dass es die vorgegebenen Aufgaben motiviert und sorgfältig bearbeitet und das Verfahren als gute Chance für das gelingende Weiterlernen an der neuen Schule versteht.

7. Wo gibt es weitere Informationen zu Lernstand 5?

Lernstand 5 wird am Landesinstitut für Schulentwicklung im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Baden-Württemberg entwickelt. Der Entwicklungsprozess erfolgt in Kooperation und in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung. Mehr zu Lernstand 5 finden Sie auf dem Landesbildungsserver unter www.lernstand5-bw.de.

 

Vera 8

Die Vergleichsarbeiten VERA 8 geben Rückmeldung, welchen Lernstand eine Klasse Mitte der 8. Jahrgangsstufe hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche der nationalen Bildungsstandards für die Sekundarstufe I erreicht hat. Durch verschiedene Vergleichsmöglichkeiten der eigenen Klasse mit den Parallelklassen, mit der Schule oder dem Land kann eine Standortbestimmung vorgenommen werden.

Die Ergebnisrückmeldungen dienen dazu, auf der Grundlage von Daten den Unterricht zu reflektieren und die kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung zu verstärken. Diese Rückmeldungen sind somit Ausgangspunkt für weitere Planungen im Sinne eines frühzeitigen Meilensteins. Die Arbeiten unterstützen die Selbstevaluation und ermöglichen eine empirisch gesicherte, zielgerichtete und systematische Qualitätsentwicklung der einzelnen Schule.
Feststellung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler.

Die Vergleichsarbeiten VERA 8 vermitteln den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten objektive Informationen über den individuellen Lernstand zum Testzeitpunkt hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche der nationalen Bildungsstandards.

Die Ergebnisrückmeldungen ermöglichen Aussagen zu erreichten Kompetenzen und geben Hinweise auf besondere Stärken und Schwächen einzelner Schülerinnen oder Schüler. Diese Informationen müssen pädagogisch angemessen eingeordnet werden.