Das Kultusministerium hat die Maskenpflicht angepasst. In den Pausenzeiten kann außerhalb des Schulgebäudes die Maske abgenommen werden, solange der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Die Schülerinnen und Schüler wurden über diese Regelung am Donnerstag, den 22.10.2020 informiert.
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