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Testpflicht an Schulen auch unter Inzidenz 100

Sehr geehrte Eltern der Realschule Bad Wurzach,
das Kultusministerium Baden Württemberg hat am 14. April 2021 eine Änderung bezüglich der Testpflicht vorgenommen.
Im folgenden finden Sie den Auszug des Schreibens des Kultusministeriums Baden Württemberg, bezüglich der inzidenzunabhängigen Testpflicht.

Testpflicht an Schulen:
Auszug des Schreibens des Kultusministeriums Baden Württemberg vom  (14.04.2021)
„Wir hatten lhnen zunächst noch mitgeteilt, dass die indirekte Testpflicht nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten soll, in denen die Sieben-Tages-lnzidenz von 100 überschritten ist
.
Zwischenzeitlich wurde auf Bundesebene eine Änderung des lnfektionsschutzgesetzes erstellt, die eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorsieht.
Diese Regelung gilt auch für die Schulen in Baden-Württemberg verbindlich.
Deshalb gilt die Testpflicht im Präsenzunterricht nicht erst bei einer überschrittenen Sieben-Tages-lnzidenz von 100, sondern generell“.