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Informationen zum Schulstart am Montag, den 13.09.2021

Sehr geehrte Eltern,

die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und das neue Schuljahr steht unmittelbar bevor.
Mit diesem ersten Elternbrief möchten wir Ihnen ein paar Informationen zum Schulstart geben.


Klassenstufe 6 bis 10:
Unterricht am ersten Schultag:
Montag, den 13.09.2021
7.45 Uhr – 12.05 Uhr
Klassenstufe 6 bis 10

Hinweis:
Da vermutlich alle Schulen in Bad Wurzach um 12.05 Uhr am ersten Schultag Unterrichtsende haben, kann es auf einzelnen Linien zu Wartezeiten kommen. Die Busse fahren wie gewohnt auch nach der 6. Stunde.

Nachmittagsunterricht:
Der Nachmittagsunterricht findet ab der ersten Schulwoche regulär statt.

Klassenstufe 5:
Für unsere neuen Fünftklässler findet am Montagvormittag noch kein Unterricht statt.
Die Einschulungsfeier findet gestaffelt am Montagnachmittag nach folgender Reihenfolge statt:
Klasse 5a: 13.30 Uhr in Halle 4
Klasse 5b: 14.30 Uhr in Halle 4
Klasse 5c: 15.30 Uhr in Halle 4
Klasse 5d: 16.30 Uhr in Halle 4


Mund- und Nasenschutz:
Das Tragen einer medizinischen Maske auf dem gesamten Schulgelände (z. B. Flure, Treppenhaus, Pausenhof, Toiletten,…) und in den Unterrichtsräumen für alle am Schulleben beteiligten Personen verpflichtend.
Eine Ausnahme gilt für die Pausenzeiten:
Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,50 m einhalten, können sie die Maske abnehmen.


Testpflicht:
Die Testpflicht an Schulen wird fortgeführt wie bisher. Die Testung wird von den Landesregierung auf dreimal in der Woche erweitert. Wir testen am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der 1. Unterrichtsstunde. Von der Testpflicht ausgenommen sind immunisierte Personen, also Menschen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Legen Sie hierzu einen Impfnachweis (Zertifikat o. Impfpass) oder ein positives PCR-Testergebnis, dass nicht älter als 6 Monate alt sein darf, vor.

Nachweis Testergebnis:
Ihre Kinder benötigen ab dem neuen Schuljahr keine Einzelnachweise über negative Testergebnisse von der Schule. Es genügt ein Nachweis, der glaubhaft macht, dass sie Schülerinnen und Schüler sind.
Ihre Kinder erhalten von uns am ersten Schultag eine Schulbescheinigung, die diesen Nachweis erfüllt und bis zum Ende des Schuljahres gültig ist. Alternativ gilt auch die Schülermonatskarte oder ein schlichter Altersnachweis.

Präsenzpflicht:

Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den

Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben; bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft abgegeben oder widerrufen werden.

In der ersten Schulwoche erhalten Sie von uns einen weiteren Elternbrief, indem Sie noch mehr Informationen zum neuen Schuljahr erhalten.

Wir wünschen allen am Schulleben beteiligten Personen einen guten Start ins neue Schuljahr.